Daniel Sebastian mahnt für DigiRights ab – „Bravo Hits Vol. 86“

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an Liedern des Samplers „Bravo Hits Vol. 86“ ab.

Es handelt sich um die Titel „Wickes Wonderland – Martin Tungevaag“ und „One Day(Vandaag) – Bakermat“. Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen diese Titel über ihren Internetanschluss über ein Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Aufgrund einer derart veranlassten Urheberrechtsverletzung an den Musiktiteln „Wickes Wonderland – Martin Tungevaag“ und „One Day(Vandaag) – Bakermat“ seien der DigiRights  Administrations GmbH Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche entstanden. Daher werden die betroffenen Anschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen. Die Höhe des Betrages richtet sich insbesondere nach der Menge der abgemahnten Songtitel.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht zwangsläufig der Täter der Urheberrechtsverletzung. Es besteht nur die tatsächliche Vermutung, dass er die Urheberrechtsverletzung „Wickes Wonderland – Martin Tungevaag“ und „One Day(Vandaag) – Bakermat“ begangen hat. Diese Vermutung kann der Anschlussinhaber jedoch widerlegen. Wenn er nachweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat, kommt nur noch eine Haftung als Störer in Betracht. Ein Störer ist derjenige, der seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung gestellt hat und dadurch die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Störer haftet nicht für den Schadensersatz. Er kann sich auch ganz von der Haftung befreien. Die Anforderungen hieran sind unterschiedlich und kommen auf den jeweiligen Einzelfall an.

In Bezug auf die Haftung der Eltern für die Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Kindern hat der Bundesgerichtshof kürzlich ein neues Urteil gefällt (BGH, Urt. V. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“). In diesem Urteil stellt der BGH klar, dass volljährige Familienmitglieder vorab nicht auf die Illegalität der Teilnahme an Filesharingbörsen hingewiesen werden müssen, da die jungen Erwachsenen selbst für ihre Handlungen verantwortlich seien. Lediglich wenn ein konkreter Anhaltspunkt für den Missbrauch des Anschlusses für Rechtsverletzungen durch den volljährigen Familienangehörigen vorliegt, hat der Anschlussinhaber Aufklärungs- und Überwachungspflichten. Verstößt er sodann gegen diese Pflichten, haftet er als Störer.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an den Songtiteln „Wickes Wonderland – Martin Tungevaag“ und „One Day(Vandaag) – Bakermat“ erhalten haben, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und vor jeglicher Reaktion einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann ihnen insbesondere bei der Abänderung der meist beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung behilflich sein. Da es sich bei dem Gegenstand der Abmahnung ausgesprochen für die DigiRights Administration GmbH um Titel von einem Sampler („Bravo Hits Vol. 86“) handelt, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. Durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung kann diese Gefahr regelmäßig ausgeräumt werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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