Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Arrow Sara“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung ab.

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload der Folge „Arrow – Sara“ der TV-Serie „Arrow“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 519,50 Euro zu zahlen.

Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe?

Grundsätzlich kann  der Anschlussinhaber als Täter oder als sogenannter Störer haften. Zwar gibt es keine pauschale Haftung des Anschlussinhabers, jedoch besteht dann die Vermutung der persönlichen Veranlassung  der Urheberrechtsverletzung an der Folge „Arrow – Sara“. Diese Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung kann jedoch schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung an der Folge „Arrow – Sara“ in Frage kommt, sondern eine Dritter selbstverantwortlich die Verletzung veranlasst haben kann. Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Durch eine Sicherung des Internetanschlusses und ein ausgesprochenes Verbot von illegalen Filesharing gegenüber dem Partner, Untermieter oder den Kindern kann dann sogar auch die Störerhaftung ausgeschlossen werden.

Bezüglich der Störerhaftung ist das Urteil des BGH zu beachten, in dem die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder eingeschränkt wurde (https://www.rueden.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder/).

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „Arrow – Sara“ erhalten haben, können Sie uns gerne in einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.