Urheberrechtsverletzungen an „Kontor Top oft he Clubs Vol.60“- Abmahnung erhalten?

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH mahnt der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Kontor Top oft he Clubs Vol.60“ ab.

Auf diesem befinden sich unteranderem folgende Musiktitel:

  1. I.O. feat U Jean – Komodo (Hard Nights)(Extended Mix)
  2. JD Antoine vs Mad Mark feat. B Case & U Jean – House Party (Club Mix)
  3. Martin Garrix – Animals (Original Mix)
  4. Bruno Mars – Lockes Out Of Heaven (Sultan and Ned Shepard Remix)
  5. Dirty Disco Youth – Black Diamond
  6. Avicii – Wake Me Up
  7. Alex C. feat. Lisa Rowe – Feed Me Diamonds (Extended Mix)
  8. David Guetta feat. Ne Yo & Akon – Play Hard (New Edit)

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Den Betroffenen wird in dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian zur Last gelegt, an dem Musikalbum „Kontor Top oft he Clubs Vol.60“ auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. In der Regel ist bei Filesharing Netzwerke wie zum Beispiel eMule, bitTorrent und BearShare besondere Vorsicht geboten, da durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Dieses zur Verfügung stellen (anbieten) ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Aufgrund einer derartig begangenen Urheberrechtverletzung an dem Musikalbum „Kontor Top oft he Clubs Vol.60“ werden die Betroffenen aufgefordert wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen sowie die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Gegen die Zahlung eines Abgeltungsbetrages von 2400,00 Euro sehe die DigiRights Administration GmbH die Angelegenheit als erledigt an.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Den abgemahnten Anschlussinhabern wird meist angeboten gegen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages die Angelegenheit für Erledigt zu erklären. Was vorab als verlockendes Angebot die Sache möglichst schnell aus der Welt zu schaffen gesehen wird, ist jedoch nicht immer vorteilhaft für den Anschlussinhaber. So kann die Höhe des Betrages zu hoch angesetzte sein. Oder im Falle einer vollständigen Entlastung des Anschlussinhabers ganz entfallen. Suchen Sie vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der vorab die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen kann.

Eine voreilige Zahlung entzieht regelmäßig der Verhandlung bezüglich der Zahlungsaufforderung die Basis. Nachträgliches Herabsetzen ist dann meist nicht mehr möglich.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Im Falle der Abmahnung ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist bezüglich der Unterlassungserklärung besondere Vorsicht geboten. Zwar ist es regelmäßig ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben gerade um die Gefahr vor weiteren rechtlichen kostspieligen Schritten abzuwenden, jedoch sind Fehler bei der Abgabe meist weitreichender als meist gedacht. So bindet eine Unterlassungserklärung den Erklärenden 30 Jahre lang an das erklärte. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte daher vorab von einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt zu Gunsten des Abgemahnten abgeändert werden.

Insbesondere kann es im Falle der Abmahnung von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigigRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Kontor Top oft he Clubs Vol.60“ ratsam sein eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben, denn anderenfalls die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigigRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Kontor Top oft he Clubs Vol.60“ können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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