Waldorf Frommer Abmahnung – „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet urheberrechtliche Abmahnungen im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Dem Anschlussinhaber wird vorgehalten, er habe den Film „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ innerhalb einer Online-Tauschbörse illegal verbreitet. Dadurch fand eine öffentliche Zugänglichmachung statt, die ohne Einwilligung der Rechteinhaberin erfolgte.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Der Pauschalbetrag

Der geforderte Pauschalbetrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 Euro und dem Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro zusammen. Mit der Zahlung des pauschalen Abgeltungsbetrags sieht die Gegenseite die Ansprüche als vollumfänglich erledigt an.

Die Unterlassungserklärung

Der Unterlassungsanspruch bezieht sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. Meist liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung dem Abmahnschreiben bei. Diese sollte nicht ohne vorherige juristische Überprüfung abgegeben werden. Meist ist sie zu weitgehend und benachteiligt den Abgemahnten unangemessen. Aus diesem Grund sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt die Erklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben bezieht und für den Betroffenen möglichst vorteilhaft ist.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Falls auch Sie in Ihrem Briefkasten ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer gefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen, sondern Ruhe bewahren. Es ist nicht hilfreich, wenn Sie übereilte Handlungen vornehmen. Im Gegenteil: Dies kann dazu führen, dass Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verbauen. Stattdessen sollten Sie einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren und mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Er kann Ihnen nicht nur mit der Unterlassungserklärung helfen, sondern auch herausfinden, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“ abgemahnt wurden, sollten Sie das kostenlose Erstgespräch von unserem Team von Abmahnhelfer.de in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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