Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

Die Warner Bros Entertainment GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Gegenstand der Abmahnung ist der US-amerikanische Fantasyfilm „Winter`s Tale“. Diesen sollen die abgemahnten Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse einer unbestimmten Personenzahl zum Download bereitgestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Aufgrund einer derart hervorgerufenen Rechtsverletzungen sei der Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Anschlussinhaber entstanden.

Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines Abgeltungsbetrages wird die Angelegenheit als erledigt angesehen und die Warner Bros. Entertainment GmbH sähe dann von weiteren rechtlichen Schritten gegen die Abgemahnten ab.

Was ist bei dem Erhalt einer Abmahnung zu beachten?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung sollte vorerst nicht auf die Forderungen der Warner Bros. Entertainment GmbH eingegangen werden. Andererseits sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer auch nicht einfach ignorieren.

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Dieser sollte vorab ihren Einzelfall rechtlich überprüfen und die Rechtmäßigkeit der Forderungen feststellen. Vermeiden Sie voreilige Handlungen wie Zahlung des Betrages, Abgabe einer meist beigefügten oder einer Muster Unterlassungserklärung aus dem Internet oder Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Anderenfalls ist es in der Regel für ihren Rechtsanwalt nicht mehr möglich die Forderungen der Gegenseite zurückzuweisen. Insbesondere bezüglich der Unterlassungserklärung ist darauf zu achten, dass eine verfrühte oder voreilige Abgabe für Sie nachteilig sein kann.

So ist in der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung meist ein vollumfängliches Anerkenntnis der gesamten durch die Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüchen zu finden. Auch enthält es regelmäßig eine sehr hohe Vertragsstrafe für den Fall einer zukünftigen Zuwiderhandlung. Um derartige Nachteile zu vermeiden und auch um vorab die Sicherheit zu bekommen, ob überhaupt eine Abgabe einer Unterlassungserklärung notwendig ist sollte die Hilfe eines im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der US-amerikanische Fantasyfilm „Winter`s Tale“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.