Abmahnung Waldorf Frommer – „Exodus: Götter und Könige“

Die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnen derzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an der US-amerikanisch-britischen Bibelverfilmung „Exodus: Götter und Könige“ ab.

Gefordert werden neben der Löschung der abgemahnten Datei, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Kommt der betroffene Anschlussinhaber den Forderungen des Rechteinhabers nach, so wird die Angelegenheit als erledigt angesehen.

Was ist eine Abmahnung und warum habe ich eine solche erhalten?

Der Urheber bzw. Rechteinhaber beauftragt eine Kanzlei, hier die Kanzlei Waldorf Frommer, aufgrund einer begangen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung stellt die Aufforderung dar, die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Gleichzeitig handelt es sich um ein außergerichtliches Vergleichsangebot, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Die Hauptforderung der Abmahnung ist die Abgabe der Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht; häufig in Form eines pauschalen Abgeltungsbetrags.

Eine Urheberrechtsverletzung ist in dem Fall zu bejahen, wenn eine Person ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich macht. Die öffentliche Zugänglichmachung ist nämlich ein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehaltenes Recht, § 19 a UrhG. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei automatisch und gleichzeitig auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Häufig sind die Adressaten einer Abmahnung von dieser so erschrocken und verunsichert, dass sie vorschnell und unüberlegt den Forderungen nachkommen. Davon ist jedoch in jedem Fall abzuraten. Wir empfehlen Ihnen vorab, einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird für Sie die Abmahnung und die verlangten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Weiterhin muss geprüft werden, inwieweit Sie für die in Frage stehende Rechtsverletzung überhaupt haften. Von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hängt es ab, ob Sie nur ganz, teilweise oder sogar gar nicht haften.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite, sollte – soweit Sie haften – von einem Anwalt auf die notwendigen Angaben reduziert werden.

Melden Sie sich, wenn auch Sie von Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verwertung des Werkes „Exodus: Götter und Könige“ abgemahnt wurden, bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. Wir sind jeden Tag im Jahr für Sie da und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Sie erreichen uns, indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen oder uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 anrufen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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