„Ella Henderson – Chapter One“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Chapter One“ der englischen Singer-Songwriterin Ella Henderson ab.

Dem Abgemahnten wird vorgehalten, er habe mittels eines Filesharing-Netzwerks das Musikalbum der Teilnehmerin der Casting-Show X Factor anderen Nutzern der Tauschbörse illegal zum Download angeboten. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Es ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei innerhalb einer Internet-Tauschbörse anderen Usern automatisch und gleichzeitig die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten dreierlei:

  • die sofortige und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags, der Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und Aufwendungsersatzkosten (215,00 Euro) enthält, in Höhe von 815,00 Euro.

Wie reagiere ich auf eine urheberrechtliche Abmahnung am besten?

Wenn auch Sie wegen der widerrechtlichen Verwertung des Musikalbums „Chapter One“ der Künstlerin Ella Henderson abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren. Eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags führt zu keiner Lösung des Problems. Im Gegenteil, nach einer solchen übereilten Zahlung, können Sie nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandeln. Auch die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht voreilig unterzeichnet werden.

Vielmehr raten wir Ihnen zu der Kontaktaufnahme mit einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen, sowie die Frage der Haftung klären. Grundsätzlich haften Sie als Täter oder als Störer der Urheberrechtsverletzung. Es kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftungsbefreiung in Betracht kommen. Gerne findet das Team von Abmahnhelfer.de heraus, inwieweit Sie für die vorliegende Rechtsverletzung haften.

Weiterhin sollte die mitgeschickte Unterlassungserklärung modifiziert werden. Sie kann nachteilige Formulierungen und Klauseln enthalten und Sie zum Beispiel für einen Zeitraum von über 30 Jahren an die Erklärung binden oder ein Schuldanerkenntnis beinhalten. Um solche negativen Angaben zu vermeiden, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt die vorformulierte Unterlassungserklärung möglichst zu Ihren Gunsten abändern.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Abmahnhelfer.de Team auf, wenn auch Sie abgemahnt wurden. Sie erreichen uns, indem Sie uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 anrufen oder das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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