Abmahnung durch APW Rechtsanwälte – „Gallowwalkers“

Im Auftrag der Elite Film AG mahnen Anschlussinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem US-amerikanischer Horror-Western „Gallowwalkers“ APW Rechtsanwälte ab.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und auch die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 530 Euro. Kommt der abgemahnte Anschlussinhaber den Forderungen der Elite Film GmbH als Rechteinhaberin nach, so ist wird die Angelegenheit als erledigt angesehen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung “ gibt es?

Vorerst sollte die Abmahnung der APW Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gallowwalkers“ unbedingt ernstgenommen werden. Anderenfalls könnte gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.

Meist sind die Adressaten der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gallowwalkers“ vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen unüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder anderer Dritter selbstverantwortliche Mitnutzer die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gallowwalkers“ veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren. Denn dann kann unter Umständen eine Haftung (sowohl als Täter als auch als Störer) ausgeschlossen werden. Ist das der Fall, so sind Sie natürlich weder zur Abgabe einer Unterlassungserklärung noch zur Zahlung verpflichtet und die Forderungen können vollständig zurückgewiesen werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der APW Rechtanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gallowwalkers“ erhalten sollten Sie von voreiligen Reaktionen Abstand halten um sich keine gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeit abzuschneiden. Folgende Handlungsempfehlungen sollten daher beachtet werden:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist bewahren!

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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