Abmahnung von “Legends of Tomorrow” durch Waldorf Frommer

Erneut mahnt Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Gegenstand der Abmahnungen ist diesmal die Serie „Legends of Tomorrow“.

„Legends of Tomorrow“- Die Helden von Morgen abgemahnt

In der US-amerikanischen Sciene-Fiction-Serie „Legends of Tomorrow“, die ab Ende August auch im deutschen Fernsehen zu sehen sein soll, reist eine Gruppe von Superhelden durch die Zeit, um den Untergang der Menschheit zu verhindern. Im Jahr 2166 regiert das Böse die Welt und Vandal Savage ist ihr düsterer Herrscher. Zeitforscher Rip Hunter sieht sich daher gezwungen in die Vergangenheit zu reisen, um die Welt vor ihrem Untergang zu bewahren. Er trommelt eine Gruppe aus Superhelden und Bösewichten zusammen, die ihm dabei helfen sollen, Savages Aufstieg zu stoppen, bevor es zu spät ist. Die Mitglieder der Gruppe sind allerdings grundverschieden und müssen unter Hunters Führung ihre Differenzen bei Seite legen, um die Welt zu retten.

Was mahnen Waldorf Frommer genau ab?

Die Kanzlei wirf Abgemahnten vor, dass sie Folgen der Serie Legends of Tomorrow illegal über Internettauschbörsen zum Download angeboten haben sollen und diese zum Download angeboten haben sollen. Das stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was fordert Waldorf Frommer?

Von den Abgemahnten fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dem Abmahnschreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Daneben fordert die Kanzlei die Zahlung von 450 Euro Schadensersatz, sowie Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 Euro.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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