Abmahnung Nimrod wegen „Euro Truck Simulator 2“

Nachdem die Kanzlei Nimrod im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH bereits wegen Filesharings an dem PC-Spiel American Truck Simulator verschickt hat, mahnt sie nun auch wegen des Computerspiels Euro Truck Simulator 2 ab.

Was wirft Nimrod den Abgemahnten vor?

Den Abgemahnten wirft Nimrod vor, dass sie das Spiel „Euro Truck Simulator 2“ über eine Internettauschbörse zur Verfügung gestellt und zum Download angeboten haben. Dadurch hat der Adressat des Schreibens eine Urheberrechtsverletzung begangen. Abgemahnt wird in der Regel der Inhaber des Internetanschlusses von dem aus die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Nimrod geht davon aus, dass der Inhaber des Internetanschlusses auch gleichzeitig der Täter der Rechtsverletzung ist.

Was verlangt Nimrod von den Abgemahnten?

Nimrod verlangt von den Adressaten der Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die sofortige Löschung der angebotenen Datei. Außerdem wird der Abgemahnte zur Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt 850 Euro aufgefordert.

Ist die Abmahnung durch Nimrod gerechtfertigt?

Natürlich stellt sich die Frage, ob eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod zu Recht ergangen ist. Das kann allerdings nicht pauschal festgestellt werden. Entscheidend dafür ob die Abmahnung zu Recht erging ist, ob der abgemahnte Inhaber des Internetanschlusses auch tatsächlich der Täter der Rechtsverletzung ist oder ob er zumindest für die Rechtsverletzung Dritter über seinen Anschluss haftet. Diese Haftung muss aber im jeweiligen Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Daher ist es auch zu empfehlen im Alleingang gegen eine Abmahnung vorzugehen.

Abmahnung der Kanzlei Nimrod erhalten? Das können sie tun!

Falls sie ebenfalls betroffen sind und eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod an dem PC-Spiel „Euro Truck Simulator 2“ wegen Filesharings erhalten haben, ist es zunächst ratsam folgende Schritte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von der Kanzlei VON RUEDEN wenden. Wir helfen ihnen gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@rueden.de) oder per Fax unter 030 – 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter 030 – 965 356 2929.

 

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