Waldorf Frommer mahnt „The Lego Movie“ ab

Wieder einmal sind Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH im Umlauf. Diesmal ist der Film „The Lego Movie“ Gegenstand der Abmahnschreiben.

Film der Lego-Figuren abgemahnt

Im „The Lego Movie“ geht es um Emmet, einen einfachen, fleißigen und perfekt durchschnittlichen Bauarbeiter, der durch ein Missverständnis für einen großen Baumeister gehalten wird. Sein Leben wird dadurch völlig auf den Kopf gestellt. Emmet soll der Auserwählte sein, der die Welt vor dem Tyrannen Lord Business beschützt. Dieser will das Universum zusammenkleben und die Legowelt zerstören. Dabei durchlebt Emmet zahlreiche Abenteuer.

Was wirft Waldorf Frommer Abgemahnten vor?

Abgemahnt wird der Inhaber des Internetanschlusses über den die Rechtsverletzung begangen worden ist. Ihm wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, dass er den Film „The Lego Movie“ über eine Internettauschbörse zur Verfügung gestellt hat und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Welche Forderungen stellt die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird die Zahlung von insgesamt 915 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung gefordert.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob die Abmahnung von Waldorf Frommer zu Recht ergangen ist, kann nicht pauschal festgestellt werden. Es bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Adressat des Abmahnschreibens ist in solchen Fällen regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über den die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist aber nicht automatisch auch Täter der Rechtsverletzung. Ob und inwieweit er für die Verletzung durch Dritte über seinen Anschluss haftet muss ebenfalls gesondert festgestellt werden, sodass es im Endeffekt immer einer Betrachtung des konkreten Falles bedarf. Ein Vorgehen auf eigene Faust gegen die Abmahnung ist daher nicht empfehlendwert.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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