Film „Maze Runner“ von Waldorf Frommer abgemahnt

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer derzeit wegen Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing an dem Film „Maze Runner“ ab.

Amerikanischer Science-Fiction-Film „Maze Runner“ abgemahnt

In „Maze Runner“ wacht Thomas plötzlich in einem Fahrstuhl auf. An sein bisheriges Leben kann er sich nicht erinnern. Als die Tür aufgeht steht er vor einer Gruppe Jungen und ist wie sie in der Beton-Konstruktion namens „The Glade“ gefangen. Thomas erfährt, dass seit zwei Jahren jeden Monat ein Junge auf dieselbe Weise wie an diesem Ort gebracht wird und dass The Glade von einem tödlichen Labyrinth umgeben ist. Nachts schließt sich das Labyrinth und verändert die Stellung der Wände. Wenn die Jungen es vor Tagesende nicht aus dem Labyrinth schaffen, sind sie in großer Gefahr, denn nachts bevölkern sogenannte Grievers das Labyrinth. Kurze Zeit später erstmals ein Mädchen im Glade an. Sie verkündet, dass sie die Letzte sei und prophezeit sie eine Veränderung. Kurz darauf gibt es keine Versorgungslieferungen mehr aus der Außenwelt Die Tore des Labyrinths schließen sich nachts nicht mehr und es gibt keinen Schutz mehr vor den Grievers.

Was mahnt Waldorf Frommer ab?

Dem Adressaten des Schreibens wirft die Kanzlei vor, den Film „Maze Runner“ über eine Internettauschbörse öffentlich für andere zur Verfügung gestellt zu haben und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Das fordert Waldorf Frommer von den Abgemahnten

Im Rahmen des Abmahnschreibens stellt Waldorf Frommer im Wesentlichen zwei Forderungen. Zunächst wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben soll er außerdem Schadensersatz, sowie die Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 915 Euro zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Adressat einer solchen Abmahnung ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Es stellt sich aber die Frage, ob dieser auch tatsächlich der Täter der Rechtsverletzung war oder ob er für die begangene Rechtsverletzung haftet. Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Es bedarf einer Überprüfung des Einzelfalls. Der Anschlussinhaber ist nicht immer auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Oft begehen auch Dritte eine Rechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten. Ob und inwieweit der Inhaber eine Internetanschlusses haftet, muss gesondert geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es also immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Daher ist ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings an dem Film „Maze Runner“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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