Abmahnung von Waldorf Frommer an der Serie „The Mentalist“

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München rügt aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „The Mentalist“.

Darum geht es in der Serie „The Mentalist“

Hauptcharakter der Serie ist Patrick Jane, der als Mentalist arbeitet. Als seine Frau und seine Tochter von dem Serienkiller Red John ermordet werden, beschließt er seine Fähigkeiten anderweitig zu nutzen und den Mörder seiner Familie ausfindig machen und ihn zur Strecke bringen. Patrick macht seiner Karriere als Mentalist ein Ende und geht zum California Bureau of Investigation. Dort hilft er bei der Aufklärung besonders rästelhafter Verbrechen und verhört besonders hartnäckige Verdächtige. Seine gute Auffassungsgabe und sein Erinnerungsvermögen helfen ihm bei seiner neuen Aufgabe. Doch sein eigentliches Ziel, die Rache am Mörder Red John, verliert Patrick dabei nie aus dem Auge.

Was wird dem Abgemahnten von Waldorf Frommer vorgeworfen?

Vorwurf des Schreibens ist eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Der Adressat der Abmahnung soll Teile der TV-Serie „The Mentalist“ über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und sie so zum Download angeboten haben. Dadurch begehe er eine Urheberrechtsverletzung.

Das sind die Forderungen von Waldorf Frommer

Im Rahmen des Abmahnschreibens fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen Ihres Auftraggebers die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte soll dazu das vorformulierte und mitgeschickte Schreiben unterzeichnen. Außerdem soll der Adressat der Abmahnung Schadens- und Aufwendungsersatz zahlen, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Adressat einer Filesharing-Abmahnung ist in der Regel der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung begangen worden sein soll. Doch nicht immer ist der Inhaber des Internetanschlusses auch automatisch der Täter der Rechtsverletzung. Auch über Dritte werden häufig Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen. Es stellt sich dann die Frage, ob der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung Dritter haftet. Auch das muss anhand des konkreten Falles geprüft und festgestellt werden. Folglich bedarf es also immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „The Mentalist“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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