Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für den Film “Shutter Island” iAv. Tele München Fernseh GmbH

Die Waldorf Formmer Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Shutter Island” ab.

Worum geht es in der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist das Filmwerk “Shutter Island”. Den abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film “Shutter Island” in einer Internet-Tauschbörse ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten und dadurch das Werk öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Was wird gefordert?

In dem Schreiben wird der Abgemahnte dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von bis zu 956,00 Euro zu zahlen.

Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu  lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist und für Sie nachteilige Klauseln enthalten könnte. Sie sollten daher eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Da diese ein Leben lang wirksam ist, ist es nicht empfehlenswert auf eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet zurückzugreifen. Stattdessen sollten Sie sich von einem Anwalt eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Gerne sind auch wir Ihnen hierbei behilflich, fragen Sie uns gerne danach.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. So dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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