Abmahnung Sasse & Partner iAv. Splendid Film GmbH

Derzeit versendet die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH Abmahnungen wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen.

Worum geht es in der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner?

Gegenstand der derzeitigen Abmahnungen von Sasse & Partner ist der Actionfilm “The Expendables 2” des Regisseurs Simon West. In dem Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen das urheberrechtlich geschützten Filmwerke: “The Expendables 2” widerrechtlich im Internet auf einer Online-Tauschbörse (p2p)  anderen Nutzern zum Download angeboten und somit unerlaubten öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner fordert in dem Schreiben im Auftrag ihrer Mandantschaft den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichermaßen bieten sie den Abgemahnten an, dieser könne einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zahlen, um somit sämtliche Ansprüche der Splendid Film GmbH abzugelten.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner erhalten haben, sollten sie nicht voreilig den Forderungen nachkommen. Insbesondere sollten Sie vorerst nicht die meist vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese regelmäßig für Sie nachteilige Klauseln enthält. Um jedoch weiteren rechtlichen Schritten zu entgehen ist es ratsam eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch sollten Sie nicht ohne vorherige rechtliche Beratung den geforderten Geldbetrag zahlen, um sich keine Verteidigungsstrategien abzuschneiden.

Bei derartigen Filesharing-Abmahnungen basiert der Vorwurf meist darauf, dass der Abgemahnte der Internetanschlussinhaber ist und dadurch automatisch die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Ein Anschlussinhaber kann jedoch nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten wurden. Dazu gehört unter anderem, die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich daher ein näherer Blick durch einen Rechtsanwalt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. So dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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