Abmahnung von Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds wegen “Emmelie de Forest- Only Teardrops”

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds versendet Abmahnung im Auftrag des Liedrechteinhabers Thomas Steengard wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung des Musikwerkes: “Emmelie de Forest- Only Teardrops”.

Worum geht es in der Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds ist das Musikwerk: “Only Teardrops- Emmelie de Forest”. In dem Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen das Musikwerk widerrechtlich auf einer Online-Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern angeboten und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Abgemahnte als Internetanschlussinhaber die verletzende Handlung selbst vorgenommen hat.

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwaltsgesellschaft fordert im Auftrag ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weitergehend solle der Abgemahnte einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 Euro zahlen, wodurch dann die Ansprüche des Rechteinhabers abgegolten seien.

Sollten Sie ebenfalls eine Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds erhalten haben, so sollten Sie nicht voreilig den Forderungen nachkommen. Insbesondere sollten Sie vorerst nicht die meist vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese sind regelmäßig zu Gunsten des Abmahnenden ausformuliert und könnte daher für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Um jedoch die Gefahr von weiteren kostensteigernden rechtlichen Schritten gegen Sie einzudämmen ist es ratsam eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Auch sollten Sie den geforderten Betrag nicht voreilig zahlen. Dadurch könnten Sie sich mögliche Verteidigungsstrategien abschneiden. Denn bei derartigen Filesharing-Abmahnungen basiert der Vorwurf meist darauf, dass der Abgemahnte der Internetanschlussinhaber ist und dadurch automatisch die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Ein Anschlussinhaber kann jedoch nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten wurden. Dazu gehört unter anderem, die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich daher ein näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, durch den Sie dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung reagieren können.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

 

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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