Abmahnung von Waldorf Frommer – „Interstellar“

Die Warner Bros Entertainment GmbH lassen durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber abmahnen.

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des US-amerikanisch-britischer Science-Fiction-Film „Interstellar“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Warner Bros Entertainment GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem US-amerikanisch-britischen Science-Fiction-Film „Interstellar“ sollte diese unbedingt ernstgenommen werden. Es handelt sich dabei nicht um Abzocke.

Regelmäßig ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben unabhängig in welchem Umfang Sie haften. Insbesondere kann durch diese weiter kostspielige rechtliche Schritte gegen Sie abgewendet werden.

Oftmals ist in der Abmahnung eine vorformulierte Mustererklärung einer Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie jedoch keinesfalls voreilig und ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnen. Meist ist diese für den Abgemahnten nachteilige. So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der von der Warner Bros. Entertainment GmbH gestellten Forderungen enthalten.

Ratsam ist es daher einen fachkundigen Rechtsanwalt innerhalb der von der Kanzlei Waldorf Frommer festgesetzten Frist aufzusuchen. Dieser kann dann die Erklärung für Sie zu Ihren Gunsten abändern. So kann beispielsweise ein Anerkenntnis der Forderungen vermieden oder auch die höhe der Vertragsstrafe reduziert werden.

Wir raten weiterhin davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie weiterhin die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Regelmäßig wird dieser das Ziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilige zurückzuweisen. Eine derartige Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Interstellar“ nicht selbst veranlasst haben. Wenn Sie beweissicher darlegen können, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Interstellar“ verursacht hat ist die Vermutung der Täterhaftung widerlegt. Zwar können Sie dann noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, dieser ist jedoch regelmäßig jedoch nicht schadensersatzpflichtig.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Film „Interstellar“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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