Abmahnung aus München wegen „New Girl – Dice“

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Folge „New Girl – Dice“ ab. Die Betroffenen werden – wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich- aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Der Abmahnung ist der Vorwurf des widerrechtlichen Verbreitens zu entnehmen. Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen die Folge „New Girl – Dice“ unerlaubt über ihren Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse zum Download angeboten und somit verbreitet haben. Ohne Einwilligung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH stellt dies jedoch eine Urheberrechtsverletzung an der Folge „New Girl – Dice“ dar.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Grundsätzlich besteht vorerst die Vermutung, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Folge „New Girl – Dice“ als Täter veranlasst hat. Daher ist es nicht ratsam im Falle einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „New Girl – Dice“ diese lediglich zu ignorieren. Das hat lediglich zur Folge, dass gegen Sie als Anschlussinhaber weitere kostspielige rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden.

Empfehlenswert ist es daher folgende Handlungsempfehlungen zu beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist bewahren!

Suchen Sie innerhalb der von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Dieser kann dann die Forderungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und ihnen gegebenenfalls Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Vorher sollten Sie weder der Zahlungsaufforderung noch die meist beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Anderenfalls könnten Sie sich eine gute Ausgangslage zu Nichte machen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.