Abmahnung von Warner Bros. Entertainment GmbH wegen „Person of Interest – Aletheia“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer spricht im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH urheberrechtliche Abmahnungen wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an der Folge der TV- Serie „Person Of Interest – Aletheia“ aus. Dem Schreiben ist die Aufforderung zu entnehmen, wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, der sowohl den Schadensersatz als auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten beinhaltet.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Oftmals wählen abgemahnte Anschlussinhaber den vermeintlich unkomplizierteren Weg und gehen der Zahlungsaufforderung ohne vorherige rechtliche Überprüfung nach. Grundsätzlich ist jedoch gerade von einer voreiligen Zahlung abzuraten. Unter Umständen ist jedoch die Höhe des geforderten Betrages zu hoch angesetzte oder es die geltend gemachten Ansprüche sind gar nicht gegenüber dem Anschlussinhaber entstanden. Ein fachkundiger Rechtsanwalt sollte die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV- Serie „Person Of Interest – Aletheia“ vorab rechtlich auf ihrer Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Dieser wird das Ziel verfolgen die Abmahnung zumindest anteilhaft zurückzuweisen.

Eine Möglichkeit kann regelmäßig auf Grund der unterschiedlichen Haftungsvarianten bestehen. So kann der Anschlussinhaber grundsätzlich sowohl als Täter als auch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden.

Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV- Serie „Person Of Interest – Aletheia“ davon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV- Serie „Person Of Interest – Aletheia“  eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben. Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV- Serie „Person Of Interest – Aletheia“ veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden.

Ist das der Fall können Sie als Anschlussinhaber jedoch noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zur Täterhaftung ist, dass Sie als Störer jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig sind. Daher kann gegebenenfalls die Schadensersatz Forderung erfolgreich zurückgewiesen werden. Lediglich der Erstattungsanspruch kann dann gegen Sie noch rechtlich weiterverfolgt werden. Haben Sie dann noch die Ihnen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt, so kann auch eine Störerhaftung ausgeschlossen werden und ein Zahlungsanspruch besteht nicht. Derartige Zurückweisungsmöglichkeiten werden jedoch durch eine vorherige Zahlung erheblich erschwert.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Eine meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht abgeben werden. Diese kann eine vollständige Anerkennung der von der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemachten Forderungen beinhalten. Da aber anderenfalls die Gefahr besteht, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren in die Wege geleitet wird, ist es ratsam die beigefügte Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abgeändert werde sollte.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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