Abmahnung aus Berlin für DigiRights – „Kontor Festival Sound 2014.02“

Wegen vermeintlichen Uploads des Samplers „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ auf einem sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk versendet der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der DigiRights Administration GmbH. Dieser fordert in seinem Schreiben die Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft wie bei Filesharing –Abmahnungen üblich auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 2.400 Euro zu zahlen.

Unter anderem sind folgende Musiktitel auf dem Sampler „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ enthalten:

  1. Ping Pong – Armin von Buuren
  2. Rudebwoy – P.A.F.F.
  3. Dragonfly – Dash Berlin & Carita La nina
  4. Dare You – Hardwell feat. Matthew Koma
  5. Buzzer – Oliver Heldens
  6. Wizard – Martin Garrix & Jay Hardway

Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden regelmäßig durch ein eingeschaltetes Ermittlungsunternehmen der IP-Adresse, von der die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, zugeordnet. Jedoch ist nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“. Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“ begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen. Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings einen sampler, wie hier „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“, Chartcontainer oder eine Compilation betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „Kontor Festival Sound 2014.02 (The Opening Season)“.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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