Waldorf Frommer mahnt wegen „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ ab.

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mit der Rechtsverfolgung vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ beauftragt. Der Betroffene wird von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantsscahft aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, der sowohl die Schadensersatzkosten als auch die Erstattung der angefallenen Rechtsverletzungsverfolgungskosten abdeckt.

Die abgemahnten Anschlussinhaber sollen die TV-Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ über ihren Internetanschluss auf einer Online-Tauschbörse hochgeladen und somit anderen Nutzern selbiger widerrechtlich zum Download angeboten zu haben. Dieser Upload stellt jedoch sofern dieser wirklich vorgenommen wurde eine Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ dar, denn dadurch wird diese anderen öffentlich zugänglich gemacht.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber wie Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung an der TV-Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das Werk öffentlich zugänglich machen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ gibt es?

Meist sind die Adressaten der Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen unüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Dieser wird regelmäßig das Ziel verfolgen zu für Sie günstigste Reaktion auf die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ zu erarbeiten. So kann dieser die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung insoweit abändern, soweit diese für Sie nachteilige Klauseln enthält. Meist beinhaltet diese nämlich eine sehr lange Bindungsdauer oder auch zu hohe Vertragsstrafe. Um jedoch die Gefahr vor weiterern rechtlichen Schritten entgegenzuwirken, ist es in der Regel ratsam generell eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Ignorieren Sie die Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen wegen einer Urheberrechtsverletzung an der TV-Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ daher nicht einfach nur. Handlungen wie Abgabe des Erklärungsvorschlages oder vor allem auch voreilige Zahlung des Abgeltungsbetrages sollten jedoch ebenfalls nicht vorgenommen werden. Durch eine übereilte Zahlung wird einer späteren Verhandlung die Basis entzogen.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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