Abmahnung von Fareds – „Red Fox, Keira – Tie Her Up For Me (X-Art)“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für die Malibu Media LLC die urheberrechtliche Verletzung an dem Film „Red Fox, Keira – Tie Her Up For Me (X-Art)“ ab.

Der Film „Red Fox, Keira – Tie Her Up For Me (X-Art)“ soll innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden sein. Der Vorwurf bezieht sich also nicht auf den Download – wie häufig irrtümlich von ausgegangen wird –, sondern auf den Upload des betroffenen Werkes. Dadurch wird der Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte von Fareds den Betroffenen auf, das abgemahnte Werk unverzüglich und dauerhaft zu löschen, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag, bestehend aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten, zu entrichten.

Ruhe bewahren!

Sofern auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Es stellt keine Lösung dar, wenn Sie übereilt den geforderten Betrag begleichen. Dies führt vielmehr dazu, dass Sie im Nachhinein nicht mehr über die Höhe verhandeln können.

Jedoch sollten Sie auch nicht die Abmahnung ignorieren. Sodann ist es möglich, dass weitere rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, welche mit erhöhten Kosten verbunden sind.

Vielmehr raten wir Ihnen dazu einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen. Zudem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung abändern, sodass sie sich nur noch auf die nötigen Angaben beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Es besteht die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Sofern auch noch andere Mitbewohner den Internetanschluss nutzen, kann es sein, dass Sie nur beschränkt als sogenannter Störer haften. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen des Anschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Vorteilhaft an der Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. Wenn ein volljähriges Familienmitglied eigenverantwortlich die Rechte an dem Film verletzt hat, ist der Anschlussinhaber grundsätzlich von der Haftung befreit. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Januar 2014 in seinem BearShare Urteil (BGH, Urt. v. 08.01.2013, I ZR 169/12 „BearShare“).

Soweit auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Malibu Media LLC wegen illegaler Verwertung des Films „Red Fox, Keira – Tie Her Up For Me (X-Art)“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne unter der Rufnummer: 030 965 359 486 und bieten unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an. Für weitergehende Informationen zu den Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS können Sie diesen Artikel lesen: https://www.abmahnhelfer.de/fareds-abmahnung

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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