Abmahnung von WeSaveYourCopyrights an der Serie “Black Sails”

WeSaveYourCopyrights mahnt im Auftrag der Crystalis Entertainment UG wegen Urheberrechtsverletzung an einer Episode der TV-Serie „Black Sails“ ab.

Handlung von Black Sails

Im Mittelpunkt der Serie stehen die Abenteuer von Captain Flint. Die Handlung setzt im Jahre 1715, dem goldenen Zeitalter der Piraterie ein. Zu dieser Zeit legen besonders viele Piratenschiffe auf dem gesetzlosen Gebiet New Providence an. Captain Flint ist der gefürchtetste unter den Piratenkapitänen. Die British Navy will der Piraterie ein Ende machen und New Providence Island zurückerobern. Als diese Nachricht die Runde macht, kommt in Flint eine andere Seite zum Vorschein. Um sein eigenes Leben und das seiner Crew zu sichern, verbündet er sich mit Eleanor Guthrie, der Tochter des örtlichen Kingpin. Dabei stehen ihm jedoch Eleanors Vater und der Pirat John Silver im Weg. Silver ist erst seit kurzem in Flints Crew und stellt dessen Autorität immer wieder in Frage.

Warum mahnt WeSaveYourCopyrights ab?

In der Abmahnung wirft WeSaveYourCopyrights dem Adressaten vor, dass er eine Episode der US-amerikanischen TV-Serie „Black Sails“ über eine Internettauschbörse illegal zum Download angeboten und die Folge so öffentlich zugänglich gemacht hat. Dadurch begehe er eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing.

Welche Forderungen stellt WeSaveYourCopyrights?

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordert in dem Schreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten. Der Abmahnung ist hierfür eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Adressat unterzeichnen soll. Daneben wird von dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Betrags von 850 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung gefordert.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Es bedarf der Überprüfung des Einzelfalls. Adressat des Abmahnschreibens ist in solchen Fällen regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist aber nicht auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Möglich ist auch eine Rechtsverletzung durch Dritte. Ob und inwieweit der Anschlussinhaber für die Verletzung Dritter über seinen Anschluss haftet muss separat geprüft und festgestellt werden. Es bedarf also letztlich immer einer Einzelfallbetrachtung. Von einem Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist daher abzuraten.

Abmahnung erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung von WeSaveYourCopyrights erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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