Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Tele München Fernseh GmbH – “Beautiful Creatures”

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit für die Tele München Fernseh GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Beautiful Creatures – Eine unsterbliche Liebe” ab.

Worum geht es bei der Abmahnung?

In dem Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk den Film “Beautiful Creatures – Eine unsterbliche Liebe” anderen zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Dieses Angebot zum Download stellt eine Veröffentlichung dar und erfolgt ohne Einwilligung des Rechtsinhabers.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Durch die mutmaßliche Urheberrechtsverletzung soll eine Schaden entstanden sein, dafür soll Schadensersatz gezahlt werden, außerdem wird verlangt die Anwaltskosten für die Abmahnung zu begleichen. Zudem wird noch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wie kann auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Grundsätzlich ist es wichtig nicht vorschnell zu handeln. Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind häufig zu Gunsten des Abmahnenden formuliert, mit einer modifizierten Unterlassungserklärung kann das vermieden werden. Ebenso sollte der geforderte Geldbetrag nicht ohne weiteres bezahlt werden, denn diese Forderung kann auch unberechtigt oder zu hoch sein. Die gesetzte Fristen sollten Sie jedoch unbedingt beachten um weitere rechtliche Schritte gegen Sie zu vermeiden.

Die Haftung eines Anschlussinhabers gründet darauf, dass er selbst den illegalen Download getätigt hat oder dies durch seinen Anschluss ermöglicht. Hiergegen kann es jedoch begründeten Einwand geben. Eine Haftung für das Handeln von Kindern fällt zum Beispiel aus soweit diese vorher belehrt wurden, wie der Bundesgerichtshof im November 2012 festgestellt hat.

Für die Prüfung der Forderung und für die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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