Vorsicht bei Abmahnungen von Thomas Burchardt

Thomas Burchardt tut sich durch die Abmahnung unerlaubter Nutzungen von Lichtbildern hervor, die allerdings nicht von ihm stammen sollen. Diese Bilder wurden von ahnungslosen eBay-Nutzern verwendet. Angeblich hat Thomas Burchardt sich die Nutzungsrechte an den Bildern abtreten lassen, sodass er nun dazu befugt sei, die Rechte hieran wahrzunehmen. Darüber hinaus fordert Burchardt die Zahlung von 180 Euro als Schadenersatz und die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.

 Wie sollten eBay-Händler auf solche Abmahnungen reagieren?

Zunächst ist einmal die Tatsache, dass die Nutzungsrechte wirksam übertragen worden sind in Zweifel zu stellen. Hier kann es hilfreich sein, nochmal explizit nachzufragen, sich notfalls den Vertrag zeigen zu lassen in dem explizit die Nutzungsrechte an dem bestimmten Lichtbild abgetreten worden sind.

Daneben scheint die Schadenersatzhöhe von 180,- Euro weit übertrieben zu sein. Hier sollte definitiv geklärt werden, wie dieser Betrag zu stande kommt. Es ist möglich, den Schadenersatz nach der sogenannten fiktiven Lizenzgebühr zu berechnen. Danach ist zu fragen, was ein vernünftiger Lizenzgeber für das Bild genommen hätte und was ein vernünftiger Lizenznehmer bereit gewesen wäre zu zahlen. Oft wird hier auf die Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zurückgegriffen, die jedoch wohl nur für professionelle Fotografen angewendet werden kann.

Gleiches gilt für Schadenersatzforderungen aus unterlassener Bildquellenangabe. Die MFM-Tabelle sieht einen einhundertprozentigen Aufschlag für unterlassene Bildquellennachweise vor, aber wie gesagt, nur bei professionellen Fotografen. Es darf bezweifelt werden, dass Herrn Thomas Burchardt professioneller Fotograf ist und mit der Erstellung oder Verwaltung von Bildern seinen Lebensunterhalt bestreitet.

 Keinesfalls sollten Sie voreilig die vorgelegte Unterlassungserklärung, oder eine eigene Unterlassungserklärung abgeben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nach Abgabe der Unterlassungserklärung plötzlich, beim durchforsten von eBay, Bilder von Herrn Burchardt gefunden wurden; weshalb er dann meinte, die versprochene Vertragsstrafe sei nun fällig.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN ist auf die Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen spezialisiert. Wir bieten Ihnen an, uns zu einem kostenlosen Erstgespräch unter der Rufnummer 0800 866 22 66 anzurufen und mit Ihnen den Fall zu besprechen.

 

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