Abmahnung aus München – „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt momentan Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Science-Fiction-Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“.

In dem Film geht es um den Astronauten Mark Watney (Matt Damon), der auf dem Mars ums Überleben und um die Kontaktaufnahme mit der erde kämpft.

Das Filmwerk soll von den Abgemahnten in einem p2p-Netzwerk (wie beispielsweise Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey) heruntergeladen und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung soll der Betroffene jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegaler Verwertung des Films „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ erhalten haben, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nicht vorschnell zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der gegnerischen Kanzlei aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Sie sollten in keinem Fall Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer aufnehmen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Außerdem kann es sein, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es keinen Sinn macht sich gegen die Abmahnung zu verteidigen.

 Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, da nur so die Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeschlossen werden kann. Dies sollte vermieden werden, da es mit weiteren Kosten verbunden ist.

Wir raten zu der Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung. In Internetforen finden Sie viele Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung. Solche Vorlagen sollten Sie jedoch nicht verwenden, da sie häufig von juristischen Laien verfasst wurden und daher Ungenauigkeiten enthalten können. Ungenauigkeiten können vor Gericht jedoch zur Wertlosigkeit der Erklärung führen.

Sie sollten deshalb von einem kompetenten Rechtsanwalt die Erklärung abfassen lassen. Nur eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung tragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern.

Melden Sie sich bei dem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben. In einem kostenlosen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit Ihren persönlichen Fall zu erläutern und werden sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

 Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.