Abmahnung Waldorf Frommer – „The Vatican Tapes“

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films „The Vatican Tapes“ ab.

Der US-amerikanische Horrorfilm „The Vatican Tapes“ handelt von einem besessenen Mädchen, die einen satanischen Kampf mit der katholischen Kirche aufnimmt.

Die Anwälte von Waldorf Frommer fordern aufgrund der begangenen Urheberrechtsverletzung die Abmahnungsempfänger zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist auf und zu der Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815,00 Euro. Davon sind 600,00 Euro Schadensersatzkosten und 215,00 Euro Rechtsanwaltsgebühren.

Im Abmahnschreiben heißt es, der Betroffene habe das Werk innerhalb eines Filesharing-Netzwerks herunterladen und durch den damit verbundenen Upload den anderen Nutzern illegal öffentlich zugänglich gemacht.

Die öffentliche Zugänglichmachung ist gem. § 19 a UrhG ein allein dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zustehendes Recht. Soweit keine Einwilligung zur Zugänglichmachung vorliegt, ist diese unrechtmäßig erfolgt.

Abmahnung erhalten – was tun?

Wenn Sie auch betroffen sind, sollten Sie drei Dinge beachten:

1.Geraten Sie nicht in Panik!

Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer. Zahlen Sie auch nicht die geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu halten. Der Betrag kann je nach Haftungsumfang abweichen; dies ist eine Frage des Einzelfalls, die nur ein Anwalt überprüfen kann.

2.Kein Aktionismus!

Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer auf. Hieraus können Nachteile entstehen, die später nur schwer zu korrigieren sind.

3.Beachten Sie die gesetzte Frist!

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Gerne können Sie unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in welchem Sie uns Ihren Einzelfall berichten können und sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Wir haben seit Jahren Erfahrungen mit der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen und sind bundesweit auf diesem Gebiet tätig. Zögern Sie nicht noch heute unseren 7-tägigen Telefondienst unter der Rufnummer: 030 - 200 590 770  zu konsultieren.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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