Abmahnung aus München – „Gotham“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnschreiben an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Gotham“.

Die US-amerikanische Kirmiserie basiert auf dem Batman-Comicuniversum von DC Comics und handelt von Detective James Gordon, der in Gotham City aufräumt.

Dem Abgemahnten wird die weltweite öffentliche Zugänglichmachung des Werkes ohne vorherige Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers vorgeworfen. Aufgrund dieser Rechtsverletzung soll der Betroffenen einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 520,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abgeben.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten. Übereilte Handlungen sind genauso zu vermeiden, wie die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Partei.

Stattdessen sollten Sie einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. Die Abänderung der mitgeschickten Unterlassungserklärung ist empfehlenswert. Sie sollte sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränken und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert sein.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Ob und inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse, dieser ist jedoch nicht zwangsweise der Täter der Urheberrechtsverletzung. Es kann jedoch trotzdem sein, dass er für die Rechtsverletzung haftet, als sogenannter Störer. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten ist. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2014 die Störerhaftung eingeschränkt. Seitdem haftet der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verwertung der Serie „Gotham“ erhalten haben, melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. Wir garantieren Ihnen ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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