Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Dredd“

Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Universum Film GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Münchner Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Dredd“.

Den betroffenen Abmahnungsempfängern wird vorgeworfen, den 3D-Science-Fiction-Actionfilm aus dem Jahr 2012 aus einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die öffentliche Zugänglichmachung ist jedoch ein dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber vorbehaltenes Recht (vgl. § 19 a UrhG). Vorliegend hat die Universum Film GmbH keine vorherige Einwilligung abgegeben.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrages gegen die abgemahnten Internetanschlussinhaber geltend. Der geforderte Pauschalbetrag beläuft sich – wie bei fast jeder Abmahnung der Kanzlei – auf 815,00 €. Er setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten (215,00 Euro) und den Schadensersatzkosten (600,00 Euro) zusammen.

Wie gehe ich am besten gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren. Das Ignorieren kann dazu führen, dass die gegnerische Partei ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einleitet.

Sie sollten sich die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte von dem Anwalt abgeändert werden, da sie häufig zu weitgehend ist. Sie kann negative Angaben enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen; zum Beispiel kann eine zeitliche Geltung von über 30 Jahren vereinbart sein.

Die Frage, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet aber derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, es kommt jedoch auch eine Haftung als sogenannter „Störer“ in Betracht. Gegen den Anschlussinhaber streitet die tatsächliche Vermutung, dass er Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Doch auch, wenn der Abgemahnte nachweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung selbst nicht begangen hat, kann er als Störer für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden.

Rufen Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de an, wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen der illegalen Verwertung des Films „Dredd“ abgemahnt wurden. Sie können uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall erläutern und bekommen sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung. Wir vertreten seit Jahren erfolgreich Mandanten, die eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben und sind bundesweit auf diesem Gebiet tätig. Unsere Telefonnummer, unter der Sie uns sieben Tage die Woche erreichen, lautet: .

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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