Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte i. A. v. Constantin Film Verleih GmbH

Aktuell versendet die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen für die Constantin Film Verleih GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen.

Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

In den Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den Anschlussinhabern vorgeworfen über das Internet über Tauschbörsen das Filmwerk “Wrong Turn 5 – Bloodlines” anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Ein geschütztes Werk öffentlich zugänglich zu machen stellt regelmäßig einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die Kanzlei fordert einen Gesamtbetrag  in Höhe von 956,00 Euro. Dieser setzt sich aus einem Betrag für die Tätigkeit der Kanzlei sowie Schadensersatz für die Constantin Film Verleih GmbH zusammen. Außerdem sollen die Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die gesetzten Fristen in solchen Abmahnungen sind meist sehr kurz und Sie sollten diese ernst nehmen. Reagieren Sie zu spät oder gar nicht entstehen vermeidbare zusätzliche Kosten. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben sollten Sie deren Forderungen jedoch nicht ohne weiteres nachkommen. Die beigefügten Unterlassungserklärungen enthalten regelmäßig Formulierungen die für die Abgemahnten unnötig nachteilig sind, es empfiehlt sich vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Für die Abgabe einer entsprechenden Erklärung sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen.

Auch der geforderte Geldbetrag sollte nicht voreilig gezahlt werden. Hier empfiehlt es sich ebenso durch eine Kanzlei die Höhe und Angemessenheit der Forderung prüfen zu lassen. Es wird stets der Anschlussinhaber abgemahnt, dieser muss jedoch nicht unbedingt der handelnde Nutzer sein. Gerade wenn bei mehreren Nutzern eines Anschlusses durch den Anschlussinhaber eine Aufklärung stattgefunden hat und die Nutzung von Tauschbörsen untersagt wurde sind dies Gründe die zumindest gegen die Höhe der Forderung sprechen können.

Die Beratung in einer Kanzlei kann Ihnen helfen auf eine Abmahnung angemessen und fristgerecht zu reagieren.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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