Waldorf Frommer mahnt im Auftrag von Sony Music ab

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Den Adressaten wird vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Werke in einer Filesharing-Börse ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin verbreitet zu haben.

Betroffen sind folgende Werke:

  • das Musikalbum „Girl on Fire“ von Alicia Keys
  • das Musikalbum „Delta Machine“ von Depeche Mode
  • das Musikalbum „The 20/20 Experience“ von Justin Timberlake.

Was wird gefordert?

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird Schadensersatz und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten verlangt, wobei zur Erfüllung der Forderungen eine sehr knappe Frist gesetzt wird. Gleichzeitig wird dem Adressaten ein Vergleichsangebot unterbreitet, mit dessen Annahme sämtliche Ansprüche abgegolten sein sollen. Die Höhe dieses Angebotes beläuft sich auf 956, 00€.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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