Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Universum Film GmbH – „Persepolis“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Animationsfilm „Persepolis“ ab.

Den Abgemahnten wird in dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Animationsfilm „Persepolis“ über eine Online-Tauschbörse zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing bezüglich des Animationsfilmes „Persepolis“ nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht der Universum Film GmbH als Rechteinhaberin und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Persepolis“ dar.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und die angefallenen Rechtsverfolgungskosten er Universum Film GmbH zu erstatten. Durch die Zahlung von einem Betrag in Höhe von 815,00 Euro sehe die Universum Film GmbH die Angelegenheit als erledigt an.

Hafte ich als Anschlussinhaber in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Persepolis“ davon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Persepolis“ eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben.

Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Persepolis“ veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden.

Ist das der Fall können Sie als Anschlussinhaber jedoch noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zur Täterhaftung ist, dass Sie als Störer jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig sind. Daher kann gegebenenfalls die Schadensersatz Forderung erfolgreich zurückgewiesen werden. Lediglich der Erstattungsanspruch kann dann gegen Sie noch rechtlich weiterverfolgt werden.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer bekommen habe?

Haben auch Sie nun eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Animationsfilm „Persepolis“ in ihrem Briefkasten vorgefunden, raten wir Ihnen Ruhe zu bewahren und einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann dann die Rechtmäßigkeit der durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochenen Forderungen wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Persepolis“ auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

Durch eine voreilige Zahlung des geforderten Betrages kann regelmäßig nachträglich nicht mehr über die Höhe verhandelt werden. Gleiches geschieht in der Regel bei einer voreiligen Abgabe der meist beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese ist regelmäßig zu weitgehend, indem diese regelmäßig die Anerkennung der gesamten Forderungen beinhaltet. Um jedoch weiter rechtliche kostspielige Schritten gegen Sie zu verhindern, kann eine Abgabe einer Unterlassungserklärung unter Umständen notwendig sein. Lassen Sie daher auch die vorformulierte Unterlassungserklärung von Ihrem Anwalt überprüfen. Dieser kann diese dann zu Ihren Gunsten „modifizieren“.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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