Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Wie schreibt man Liebe?“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen illegaler Verwertung des Films „Wie schreibt man Liebe?“.

Die Liebeskomödie wurde laut dem Abmahnschreiben von dem Betroffenen innerhalb eines p2p-Netzwerks (wie eDonkey, Limewire oder BitTorrent) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Neben einem pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro machen die Anwälte der Münchner Kanzlei für ihre Mandantschaft einen Unterlassungsanspruch geltend. Dieser bezieht sich in rechtlicher Hinsicht auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. Der Pauschalbetrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro, sowie den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nicht übereilt zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der gegnerischen Partei aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Zunächst sollten Sie sich juristischen Rat von einem im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt suchen. Dieser kann Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Er wird die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen. Zudem kann er herausfinden, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Es besteht die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter der Rechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Wenn Sie beispielsweise nachweisen können, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kommt nur noch eine Haftung als Störer oder sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht. Was in Ihrem individuellen Fall einschlägig ist, muss anhand des Sachverhalts ermittelt werden.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist meist zu weit, sodass sie Sie unangemessen benachteiligen kann. Um dies zu verhindern, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Hierbei kann Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt helfen. Eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht verwendet werden, da sie gegebenenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt und zu ungenau ist. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass sie vor Gericht wertlos ist.

Melden Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Filesharing-Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Sie erreichen uns jeden Tag unter der Telefonnummer:  oder wenn Sie auf unserer Website www.abmahnhelfer.de das Kontaktformular ausfüllen. Wir werden Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch eine anwaltliche Ersteinschätzung geben.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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