Sasse & Partner mahnen ab – „St. Vincent“

Momentan mahnen die Sasse & Partner Rechtsanwälte vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm „St. Vincent“ ab.

Den Anschlussinhabern wird vorgehalten, sie haben den US-amerikanischen Film mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht. Die öffentliche Zugänglichmachung ist ein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehaltenes Recht, vgl. § 19 a UrhG.

Aufgrund der Rechtsverletzung machen die Sasse & Partner Rechtsanwälte Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend, sowie einen Unterlassungsanspruch. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch wird zu einem pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zusammengefasst.

Der Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist auf die Abgabe einer meist schon vorformulierten Unterlassungserklärung gerichtet. Diese ist jedoch häufig zu weitgehend und soll den Abgemahnten lebenslang an die Erklärung binden. Des Weiteren kann bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe fällig werden. Um diese negativen Punkte auszuschließen, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine solche sollte nur die nötigsten Angaben enthalten und möglichst zu Ihrem Vorteil sein. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie eine einzelfallgerechte modifizierte Unterlassungserklärung abfassen.

Der pauschale Vergleichsbetrag

Sie sollten den geforderten Betrag nicht übereilt zahlen. Wenn Sie dies tun, verbauen Sie Ihrem Verteidiger die Möglichkeit über die Höhe der Summe zu verhandeln. Dies ist im Nachhinein nämlich ausgeschlossen.

Die Schadensersatzkosten müssen nur von dem Täter einer Urheberrechtsverletzung entrichtet werden und nicht von dem sogenannten Störer. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie von einem erfahrenen Rechtsanwalt zunächst die Haftungsfrage klären lassen. Diese kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Die richtige Vorgehensweise

Wenn auch Sie eine Filesharing-Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren und innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Von der Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Kanzlei ist abzuraten.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de und nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch. In diesem können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer:  oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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