CSR-Abmahnung wegen Filesharing für den Film “Russian Hackers”

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei CSR wegen Filesharings des Pornofilms Russian Hackers erhalten?

Die CSR-Rechtsanwaltskanzlei aus Karlsruhe mit Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop wurde von der Rechteinhaberin Private Media Group (PMG) beauftragt, in ihrem Namen Filesharing-Abmahnungen wegen illegaler Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Filmwerke zu verschicken. Bei PMG handelt es sich um eine Unternehmensgruppe, die hauptsächlich Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung (Erotikfilme und Pornos) produziert.

Derzeit mahnt die CSR-Kanzlei Anschlussinhaber wegen des Filesharings des Pornofilms “Russian Hackers” ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film auf einer Internettauschbörse (zum Beispiel eMule oder BitTorrent) illegal zum Download angeboten zu haben.

Der Film “Russian Hackers” ist 2019 auf DVD erschienen. Er handelt von einem kriminellen russischen Hacker namens Alexis, auf den die Regierung eine Spezialeinheit, bestehend aus vier jungen Frauen, angesetzt hat. Alexis ist zwar schlau, aber die vier Profis wissen genau, wie sie vorgehen müssen…

Forderungen aus der CSR-Abmahnung an den Anschlussinhaber

Die Kanzlei CSR wendet sich mit ihrer Abmahnung an den mittels dynamischer IP-Adresse ermittelten Anschlussinhaber des Internetanschlusses, über den der Film “Russian Hackers” im Internet geteilt wurde. Sie fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Geldsumme von 815 Euro. Der Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten von 215 Euro und dem Lizenzschadensersatz von 600 Euro zusammen.

Bei jeder Filesharing-Abmahnung steht zu Beginn die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die über seinen Internetanschluss begangen werden. Es spielt also erst einmal keine Rolle, ob der abgemahnte Anschlussinhaber den Down- und Upload des Films tatsächlich selbst getätigt hat oder ob Dritte (etwa Haushalts- oder Familienangehörige) dafür in Frage kommen.

Wie verhalte ich mich als Anschlussinhaber, wenn ich die Rechtsverletzung nicht begangen habe?

Ob schuldig oder nicht, Abgemahnte müssen innerhalb der von der CSR-Rechtsanwaltskanzlei gesetzten Frist auf das Abmahnschreiben reagieren und sich zum Sachverhalt äußern.

Im Idealfall schafft es der Anschlussinhaber mithilfe eines Widerspruchs, den Tatvorwurf zu entkräften und einen möglichen Tatvorgang und Täter im Sinne der sekundären Darlegungslast zu benennen. Damit bestehen die Ansprüche von CSR an den Anschlussinhaber nicht mehr. Zumindest so lange dieser nicht in die sogenannte Störerhaftung genommen wird.

Während nur der Tatverantwortliche den Schadensersatz leisten muss, kann es passieren, dass der Störer die angefallenen Anwaltskosten tragen muss. Generell gilt: Jede Abmahnung wegen Filesharing sollte anwaltlich geprüft werden, bevor eine Zahlung der geforderten Beträge geleistet wird.

Wie gehe ich nach Erhalt einer Filesharing-Abmahnung vor?

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, andernfalls droht ein Unterlassungsverfahren.
  • Zahlen und unterschreiben Sie nicht vorschnell, nur um die möglicherweise unangenehme Porno-Abmahnung schnell aus der Welt zu schaffen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht, ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Schlimmstenfalls verpflichten Sie sich ein Leben lang und es drohen hohe Geldstrafen.
  • Nehmen Sie innerhalb der gesetzten Frist Kontakt zu einem auf Urheberrecht oder Filesharing spezialisierten Anwalt auf.

Kostenlose Erstberatung nach Filesharing-Abmahnung nutzen

Wenn Sie sich selbst entlasten können, kann die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN Ihnen helfen, alle Ansprüche aus der Abmahnung abzuwehren. Sie müssen dann keine Unterlassungserklärung abgeben und auch keine Zahlungsansprüche leisten.

Wenn Sie die Rechtsverletzung begangen haben, beraten wir Sie gerne. In der Regel arbeiten wir eine modifizierte Unterlassungserklärung aus, die zu Ihren Gunsten und auf Ihren Filesharing-Fall zugeschnitten ist. Weiterhin übernehmen wir die Verhandlungen mit der CSR-Kanzlei, um die geforderte Geldsumme zu reduzieren.

Haben Sie eine CSR-Abmahnung wegen unerlaubten Filesharings des Films “Russian Hackers” erhalten? Dann profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung, in der wir Ihre Abmahnung unverbindlich prüfen und Handlungsoptionen mit Ihnen besprechen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular.

 

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