Die Firma Malibu Media lässt wegen dem Film „Deep Down In Me“ abmahnen

Die Malibu Media LLC hat bereits in der Vergangenheit durch Rechtsanwaltskanzleien Anschlussinhaber abmahnen lassen. So wendete sie sich nun an die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft und beauftragte diese für sie Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Deep Down In Me“ auszusprechen.

So erreichten betroffene Anschlussinhaber Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deep Down In Me“ mit dem Vorwurf des illegalen Filesharing. Damit wird nicht etwa ein Download des Filmes „Deep Down In Me“ gerügt, sondern vielmehr das Anbieten durch einen unerlaubten Upload des Filmes „Deep Down In Me“ auf einer Online-Tauschbörse zum Download an eine unbestimmte Anzahl von Personen.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber gerade diesen Vorwurf nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Das stellt jedoch eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deep Down In Me“ dar.

Die Betroffenen werden aufgrund dessen aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, der sowohl einen Schadensersatz also auch die Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten umfasst.

Wie verhalte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung von FAREDS?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deep Down In Me“ geworden sind, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen. Es handelt sich hierbei nicht um in der Vergangenheit erschienen „Abzock“-Abmahnungen. Bei dem Erhalt einer Abmahnung ist es in der Regel der Fall, dass über Ihrem Anschluss eine Urheberrechtsverletzung veranlasst wurde, auch wenn Sie selbst nicht die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deep Down In Me“ begangen haben.

Viele abgemahnte Anschlussinhaber wollen die Angelegenheit gerade wenn es sich dabei um den Vorwurf des illegalen Filesharing bezüglich eines Erotikfilmes dreht schnellstmöglich aus der Welt schaffen. Den Forderungen der Malibu Media LLC ausgesprochen durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft vorschnell nachzukommen sollte dabei jedoch keine Option darstellen. Unter Umständen ist der geforderte Betrag zu hoch angesetzt. So kann insbesondere aufgrund von bestehenden unterschiedlichen Haftungsvarianten gegebenenfalls die Zahlungsaufforderung (wenn auch nur anteilig) zurückgewiesen werden. Durch eine voreilige Zahlung erübrig sich diese Möglichkeit jedoch, da dieser dann die Verhandlungsbasis entzogen wurde.

Auch eine voreilig abgegebene Unterlassungserklärung hat selbigen Effekt. Meist ist der Abmahnung wegen illegalem Filesharing eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügte. Bei dieser ist jedoch zu beachten, dass diese im Auftrag der Rechteinhaberin angefertigt wurde. Zu hohe Vertragsstrafen im Falle der Zuwiderhandlung oder sogar ein vollständiges Anerkenntnis der Forderungen der Rechteinhaber können darin enthalten sein.

Suchen Sie aufgrund dessen vor Handlungen wie Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung des geforderten Betrages oder Kontaktaufnahme mit der Gegenseite einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser kann dann die für ihren Einzelfall gegebenenfalls bestehenden erfolgversprechendsten Verteidigungshandlungen erörtern und die Rechtmäßigkeit der durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft geltend gemachten Ansprüche überprüfen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Auf Wunsch kann auch die weitere Kommunikation per E-Mail Verkehr erfolgen.

Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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