„Madame Mallory und der Duft von Curry“ – Waldorf Frommer mahnt ab

Die Constantin Film Verleih GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Madame Mallory und der Duft von Curry“ abzumahnen.

Dem Betroffenen wird vorgehalten, er habe die Filmkomödie „Madame Mallory und der Duft von Curry“ mittels einer Online-Tauschbörse, wie Limewire oder eDonkey, anderen Nutzern zum Download angeboten. Viele können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Es ist bei solchen Tauschbörsen jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch und gleichzeitig die auf dem eignen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von mehreren hundert Euro, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der pauschale Vergleichsbetrag beinhaltet die Schadensersatzkosten und die Rechtsanwaltsgebühren. In der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, raten wir Ihnen dazu Ruhe zu bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen zu beherzigen: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren!
  4. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  5. Frist wahren!

Innerhalb der Ihnen gesetzten Frist sollten Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und herausfinden, ob und wenn ja inwieweit Sie für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haften.

Die Frist sollten Sie in keinem Fall ignorieren. Dies kann dazu führen, dass die Gegenseite ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einleitet, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist und zu vermeiden gilt.

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist zu weitgehend und kann Formulierungen enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen. Aus diesem Grund ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ratsam. Diese bezieht sich ausschließlich auf die notwendigen Angaben und ist möglichst zu Ihren Gunsten formuliert.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Madame Mallory und der Duft von Curry“ bekommen haben, sollten Sie das kostenlose Erstgespräch unseres erfahrenen Teams von Abmahnhelfer.de in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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