„Entourage“ – Abmahnung aus München

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen der illegalen Verbreitung des Films „Entourage“ ab.

„Entourage“ ist ein 2015 erschienener Film, der auf der gleichnamigen Fernsehserie basiert.

Den Betroffenen wird vorgeworfen die Filmkomödie widerrechtlich über ihren Anschluss verbreitet zu haben, indem sie den Film in einer Online-Tauschbörse Nutzern selbiger unerlaubt zum Download angeboten haben sollen.

Aufgrund der Rechtsverletzung seien der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Anschlussinhaber entstanden, welche mit der Abmahnung geltend gemacht werden. Innerhalb einer knapp bemessenen Frist sollen die Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten (600,00 Euro) und den Rechtsanwaltsgebühren (215,00 Euro) zusammen.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung am besten vor?

In jedem Fall sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen ernst nehmen und befolgen:

  1. Nicht vorschnell den geforderten Betrag zahlen!
  2. Nicht die Unterlassungserklärung unterzeichnen!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

In jedem Fall sollten Sie sich die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser Kontakt mit einem im Urheberrecht erfahrenen Anwalt aufnehmen. Das Ignorieren der Frist kann nämlich rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Mit der Kanzlei Waldorf Frommer sollten Sie keinen Kontakt aufnehmen; weder telefonisch noch schriftlich. Es ist möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist gegen die Abmahnung vorzugehen. Zudem kann jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie von einem Anwalt abändern lassen, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt und möglichst zu Ihrem Vorteil ist.

Melden Sie sich bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de, um in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren persönlichen Fall zu schildern und eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Wir sind im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig und greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Rufen Sie uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  an.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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