Abmahnung durch Waldorf Frommer – „The Transporter Refueled“

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem französischen Actionfilm „The Transporter Refueled“.

Der Film von Camille Delamarre ist der vierte Teil der Transporter-Filmreihe und erzählt den Kampf gegen brutale russische Mädchenhändler.

Das Filmwerk soll von dem Abgemahnten in einem p2p-Netzwerk, wie Emule, BitTorrent, Limewire oder eDonkey, heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload anderen Nutzern widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrages gegen die abgemahnten Internetanschlussinhaber geltend. Der geforderte Pauschalbetrag beläuft sich wie bei fast jeder Abmahnung der Münchener Kanzlei auf 815,00 Euro.

Nicht in Panik ausbrechen!

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben erreicht hat, sollten Sie Ruhe bewahren. Von übereilten Handlungen ist genauso abzuraten, wie von dem Ignorieren der Abmahnung. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die Frage der Haftung kann nicht pauschal beantwortet, sondern muss für jeden Fall gesondert ermittelt werden. Grundsätzlich kann zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden werden. Der Täter haftet vollumfänglich, während der Störer keinen Schadensersatz zu leisten hat. Im Jahre 2014 schränkte der Bundesgerichtshof die Störerhaftung jedoch ein. Er entschied, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich nicht als Störer haftet, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung verursacht hat (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnen. Sie kann Formulierungen enthalten, die für Sie von Nachteil sind. Zum Beispiel kann sie ein Schuldanerkenntnis enthalten, welches bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann oder die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung.

Wir raten daher zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hilft Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung und klärt Sie umfassend über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten auf. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
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