Fareds mahnt ab – „American Heist“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Namen der Voltage Pictures LLC urheberrechtliche Verletzungen an dem Film „American Heist“ ab.

Dem betroffenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass er den Thriller „American Heist“ mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht hat. Die öffentliche Zugänglichmachung ist nach § 19 a UrhG jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordern die Anwälte von Fareds daher die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von mehreren hundert Euro.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung?

Abzuraten ist von der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. In einem Telefonat, kann nach der Nennung Ihres Aktenzeichens jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Außerdem kann es sein, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Vielmehr sollten Sie nach Erhalt eines Abmahnschreibens einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Mit ihm können Sie auch das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er die Unterlassungserklärung, die meist dem Schreiben beigefügt ist, abändern, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Dies ist meist notwendig, da die vorformulierten Unterlassungserklärungen negative Klauseln enthalten können, die zum Beispiel eine zu hohe Vertragsstrafe für den Fall des Zuwiderhandelns festsetzen oder eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren bestimmen.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

Es gibt viele Fälle bei denen sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt. Wenn Sie sich sicher sind, dass weder Sie, noch ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, so kann es sein, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse ein Fehler unterlaufen ist. Im gerichtlichen Verfahren trägt die Klägerin die Beweislast dafür, dass die Zuordnung der IP-Adresse zu dem Anschlussinhaber korrekt war.

Ein anderer Ansatzpunkt kann der Haftungsumfang sein. Regelmäßig richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber, auch wenn dieser nicht der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Sofern der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass die konkrete Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat, scheidet eine Täterhaftung aus.

Für weitergehende Informationen zu den Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS können Sie diesen Artikel lesen:

https://www.abmahnhelfer.de/fareds-abmahnung

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Voltage Pictures LLC wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Actionfilm „American Heist“ erhalten haben, sollten Sie sich bei unserem Abmahnhelfer.de Team melden. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung. Füllen Sie das Kontaktformular auf der Website www.abmahnhelfer.de aus oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 030 965 359 486.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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