„Finder – Ninetoes“ wird durch Daniel Sebastian abgemahnt

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH spricht der Rechtsanwalt Daniel Sebastian urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Anschlussinhaber aus. Gegenstand der Abmahnungen ist der Musiktitel „Finder“ von dem Künstler „Ninetoes“. Durch einen unerlaubten Upload des Musiktitels „Finder – Ninetoes“ auf einer Online-Tauschbörse sollen die Abgemahnten die Rechte der DigiRights Administration GmbH verletzt haben. Denn durch diesen wurde der Musiktitel „Finder – Ninetoes“ anderen Nutzern der Online-Tauschbörse zum Download ohne Einwilligung der Rechteinhaberin angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht.

Durch diese Rechtsverletzung seien der DigiRights Administration GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen die abgemahnten Anschlussinhaber entstanden. Aufgrund dessen fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Unterschreiben Sie nichts! Zahlen Sie nicht! Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf! Wichtig ist, dass Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Finder – Ninetoes“ Ruhe bewahren! Voreilige Handlungen können ihre gegebenenfalls gute Ausgangposition deutlich verschlechtern. So sind Verhandlungen regelmäßig nach Begleichung der Forderungen die Basis entzogen.

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, dieser kann vorab die Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Finder – Ninetoes“ veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren. Je nach Haftungsvariant kann die Zahlungsaufforderung unter Umständen zumindest anteilig zurückgewiesen werden.

Kann eine Haftung vollständig verneint werden, so ist auch der Unterlassungsanspruch nicht weiterhin gegen den Anschlussinhaber durchsetzbar. Kann hingegen nur beweissicher dargelegt werden, dass es eine ernsthafte Möglichkeit besteht das ein selbstständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel„Finder – Ninetoes“ veranlasst haben könnte, so könnte es weiterhin erforderlich sein, dass der Anschlussinhaber eine Unterlassungserklärung abgibt.

Die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite sollte aber keinesfalls ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Diese ist regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und könnte für Sie als Abgemahnter nachteilige Klauseln enthalten. Durch die vorherige rechtliche Überprüfung kann beispielsweise ein vollständiges Anerkenntnis der Forderungen oder aber eine zu hoch gesetzte Vertragsstrafe vermieden werden.

In jedem Fall lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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