Filesharing-Abmahnung für den Film “The Haunting of Sharon Tate”

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal mahnt Internetanschlussinhaber ab, die den Psychothriller “The Haunting of Sharon Tate” auf einer Tauschbörse heruntergeladen und mit anderen Usern geteilt haben sollen (Filesharing). Der Adressat der Abmahnung hat somit eine Urheberrechtsverletzung begangen, die durch die Kanzlei Frommer Legal im Auftrag des Filmrechteinhabers abgemahnt wird.

Filesharing-Abmahnung für "The Haunting of Sharon Tate" durch Frommer Legal

Der Horrorfilm “The Haunting of Sharon Tate” aus dem Jahr 2019 bezieht sich auf ein reales Ereignis in der Vergangenheit und adaptiert eines der berühmtesten Verbrechen Hollywoods: Die hochschwangere US-amerikanische Schauspielerin Sharon Tate und einige ihrer Freunde werden 1969 in ihrem Haus in den Hollywood Hills von Mitgliedern der Manson Family brutal ermordet. “The Haunting of Sharon Tate” konzentriert sich nicht auf die Mordnacht selbst, sondern auf Tates Alpträume und Halluzinationen, die die Tat voraussehen. Ihre Visionen deuten an, dass bald etwas Grauenhaftes passieren wird. Tate wird zunehmend paranoider – bis schließlich tatsächlich ungebetene Gäste in ihr Haus eindringen…

Forderungen aus der Frommer Legal-Abmahnung wegen unerlaubtem Filesharing

Der Abgemahnte, dem das illegale Filesharing des Horrorfilms “The Haunting of Sharon Tate” vorgeworfen wird, wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese liegt als Muster dem Abmahnschreiben bereits bei.

Um eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit zu erreichen, soll er außerdem einen Lizenzschadensersatz von 600 Euro leisten. Weiterhin macht die Kanzlei Frommer Legal die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro geltend.

Was tun bei einer Frommer Legal-Abmahnung?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Anwälte von Frommer Legal erhalten haben, sollten zunächst einmal Ruhe bewahren und der Abmahnkanzlei keine leichtfertigen Auskünfte erteilen. Wichtig ist, keinen Kontakt mit Frommer Legal aufzunehmen und die Muster-Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Ein Anwalt sollte prüfen, ob überhaupt eine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Erklärung besteht. Falls ja, sollte dieser unbedingt eine modifizierte, auf den Abgemahnten zugeschnittene Unterlassungserklärung formulieren.

Auch die von Frommer Legal geforderte Summe von 935,80 Euro sollte nicht vorschnell und ohne vorherige Prüfung gezahlt werden. Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht zu verantworten, muss unter Umständen gar nichts gezahlt werden.

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen des angeblichen Down- und Uploads des Films “The Haunting of Sharon Tate” erhalten? Dann nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der Kanzlei VON RUEDEN. Einer unserer erfahrenen Anwälte wird Ihre Abmahnung prüfen und Ihnen unverbindlich Wege aufzeigen, wie die Forderungen aus der Abmahnung ganz abgewehrt oder zumindest abgemildert werden können. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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