IPPC Law-Abmahnung wegen Filesharing für “Cold Breeze Tease”

Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft aus Berlin verschickt im Auftrag von MG Premium Ltd. Filesharing-Abmahnungen für den Film “Cold Breeze Tease”. Internetanschlussinhabern wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem sie den Pornofilm “Cold Breeze Tease” auf einem Peer-to-Peer-Netzwerk (etwa BitTorrent) illegal zum Download angeboten haben.

IPPC Law Abmahnung: Cold Breeze Tease

Im 2019 produzierten, augenscheinlich nur im Internet erhältlichen Pornofilm “Cold Breeze Tease” haben Maya Bijou und Vienna Black trotz der sie umgebenden kalten Brise Möglichkeiten gefunden, sich während eines Picknicks auf einer Wiese warm zu halten. Dazu gehören zum Beispiel ein paar Stulpen sowie leicht verschiebbare Oberteile oder Röcke.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Geschäftsführer von IPPC Law, fordert den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin soll er einen Pauschalbetrag zahlen, damit die Angelegenheit schnell außergerichtlich geklärt werden kann.

Das können Sie nach Erhalt einer IPPC Law-Abmahnung tun

Empfänger einer Porno-Abmahnung von IPPC Law wenden sich bestenfalls an einen auf Filesharing oder Urheberrecht spezialisierten Anwalt, um prüfen zu lassen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, die mit Verpflichtungen verbunden ist.

Abgemahnte sollten weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch den geforderten Geldbetrag vorschnell zahlen. In vielen Fällen muss gar keine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen, muss er unter Umständen auch nichts zahlen. Selbst, wenn der Abgemahnte für die Tat infrage kommt, kann ein Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen und den Pauschalbetrag in Verhandlungen reduzieren.

Wichtig ist, sich an die in der Porno-Filesharing-Abmahnung genannten Fristen zu halten, da der Fall sonst vor Gericht landen könnte. Auch sollten Empfänger der Abmahnung keinen Kontakt zur Kanzlei IPPC Law aufnehmen, um ihren Standpunkt zu erklären.

Kostenlose Erstberatung nutzen!

Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bietet Verbrauchern, die eine Abmahnung von IPPC Law erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an. Ein Anwalt prüft Ihre Abmahnung und zeigt Ihnen unverbindlich Wege auf, um bestmöglich mit der Filesharing-Abmahnung umzugehen. Im Idealfall können Ansprüche aus der Abmahnung abgewehrt werden.

Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

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