Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer: Greenland

Die für ihre Filesharing-Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München verschickt zurzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen am Film Greenland.

Greenland, ein US-amerikanischer Katastrophenfilm des Regisseurs Ric Roman Waugh, lief 2020 in Deutschland coronabedingt nur knapp zwei Wochen lang im Kino. Im Film nähert sich ein Komet der Erde, der dem laut Experten keine größere Gefahr ausgeht. Doch die Prognose bewahrheitet sich nicht, denn der erste Teil des Kometen zerstört bereits ganz Florida. Derweil machen Gerüchte die Runde, dass nur ein elitärer Personenkreis in Sicherheit gebracht werden soll. Unter diesen Personen: der Protagonist John Garrity, seine Frau und ihr Sohn. Sie sollen nach Grönland geflogen werden – nur dort ist das Überleben möglich. Die Reise dorthin wird für die Familie zum Spießrutenlauf.

Was will die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Abgemahnten das Filesharing des Films Greenland vor. Der Abgemahnte ist stets der Anschlussinhaber, da die dynamische IP-Adresse zurückverfolgt wird, die im Zusammenhang mit dem zum Download bereitgestellten Film steht. Wer letztendlich tatsächlich den Verstoß zu verantworten hat, spielt erst einmal eine untergeordnete Rolle.

Waldorf Frommer fordert zudem die fristgerechte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrags von 935 Euro je Film. Im Sinne der außergerichtlichen Einigung sind in der Summe ein Lizenzschaden und außergerichtliche Kosten für den Rechtsanwalt enthalten.

Vorgehen nach Erhalt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung zum Film Greenland

Tipps für Abgemahnte:

  • Abgemahnte sollten die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, bevor diese nicht von einem Anwalt geprüft wurde.
  • Auch vom Begleichen des geforderten Geldbetrags inklusive Anwaltsgebühr über 935 Euro pro Film sollte abgesehen werden.
  • Es empfiehlt sich, gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen.
  • Das weitere Vorgehen sollte mit einem Fachanwalt besprochen werden.

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, in der wir Ihnen die Möglichkeiten zum Abwehren der Abmahnung aufzeigen. Unser Anwaltsteam ist spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen, auch von der Kanzlei Waldorf Frommer, und verteidigt seit Jahren erfolgreich Abgemahnte. Um von unserer kostenfreien Ersteinschätzung zu profitieren, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 030/200 590 7777.  

 

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