Serie “Babylon Berlin”: Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer

Wegen Filesharing mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München derzeit Verbraucher ab. Konkret geht es um das illegale Hoch- und Runterladen der Serie “Babylon Berlin” auf Filesharing-Plattformen, den sogenannten Peer-to-Peer-Netzen (P2P). Verbraucher sollten sich vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung nicht einschüchtern lassen.

Abmahnung wegen Sharing der Serie “Babylon Berlin”

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen Filesharing der Serien Babylon Berlin ab.

Die erfolgreiche TV-Serie “Babylon Berlin” umfasst drei Staffeln; eine vierte ist in Planung. Es geht um den Kölner Kommissars Gereon Rath (Volker Bruch), der in das wilde Berlin der goldenen 20er-Jahre versetzt wird. Zusammen mit der Stenotypistin in Kriminalassistentin Charlotte Ritter (Liv Lisa Fries) löst er Kriminalfälle im Berliner Untergrund und wird dabei in einen Strudel aus Drogen, Intrigen und Gewalt gezogen.

Die deutsche Serie “Babylon Berlin”, die zunächst 2017 bei Sky und 2018 im Ersten ausgestrahlt wurde, ist auf illegalen Filesharing-Plattformen aufgetaucht. Auf den Plattformen geben Internetnutzer Filme, Serien, Musik und andere digitale Kunstwerke kostenlos für weitere User frei. Dieser Austausche von geschützten Werken verletzt das Urheberrecht. Die Leonine Distribution GmbH, ein Medienunternehmen aus München, geht nun dagegen vor und hat die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Abmahnung der Internetuser beauftragt.

Waldorf Frommer schickt Abmahnung im Auftrag der Leonine Distribution GmbH

Die Abmahnung von Waldorf Frommer wird den Betroffenen per Post zugestellt. In der Regel fasst das Schreiben den Vorwurf des illegalen Filesharing der Serie “Babylon Berlin” zusammen und nennt dann die folgenden Sanktionen:

  • vorgefertigte Unterlassungserklärung soll unterschrieben werden
  • Lizenzschadensersatz ist zu zahlen
  • Hohe Anwaltskosten müssen bezahlt werden

Die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN raten Betroffenen, auf diese Forderungen nicht einzugehen. Stattdessen sollten sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt wenden, damit die von Waldorf Frommer gesetzte Frist nicht abläuft. In vielen Fällen lässt sich nicht belegen, wer genau über den festgestellten Internetanschluss die Serie “Babylon Berlin” mittels Filesharing geteilt hat. Wenn der tatsächliche Täter nicht ermittelt werden kann, sind die angedrohten Strafen hinfällig. Unsere Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN haben sich auf Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert und vertreten Verbraucher bundesweit gegen die Abmahnkanzleien – auch gegen Waldorf Frommer aus München. Betroffenen bieten wir eine telefonische kostenlose Erstberatung an, bei der wir die Handlungsoptionen erklären und bei Bedarf juristische Schritte gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer einleiten.

 

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