Abmahnung von Waldorf Frommer: Illegales Filesharing des Films Wonder Woman

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zurzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Haushalte in Deutschland ab, weil illegale Down- und Uploads des Fantasyfilms Wonder Woman aus dem Jahr 2017 festgestellt wurden.

Wegen unerlaubtem Filesharing des Films Wonder Woman mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer ab.

Die Figur Wonder Woman wurde von William Moulton Marston geschaffen und ist die erste Superheldin des Verlags DC Comics, der zu DC Extended Universe gehört. Ihren ersten Auftritt hatte Wonder Woman bereits 1941. Im Film Wonder Woman wurde der Comic unter der Regie von Patty Jenkins verfilmt – mit Gal Gadot in der Rolle der Wonder Woman. Es geht um die mit übermenschlichen Kräften ausgestattete Amazonenprinzessin Diana, die auf einer abgelegenen Insel lebt. Ein amerikanischer Pilot strandet dort und erzählt ihr vom Krieg. Daraufhin will Wonder Woman Diana die Gewalt beenden und die Welt retten.

Filesharing Wonder Woman: Der Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf und Frommer ist die größte Abmahnkanzlei Deutschlands für Filmrechte. Die Anwälte vertreten große Produzenten wie Warner Bros., Twentieth Century Fox, Leonine und Constantin Film.

In dem Abmahnschreiben wird dem Adressaten vorgeworfen, sich in einer Internettauschbörse aufgehalten und den Film Wonder Woman über den eigenen Internetanschluss zum Download angeboten zu haben.

Der Adressat wird aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem seien Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Höhe von 915 Euro zu zahlen. Unter Beachtung der im Abmahnungsschreiben festgelegten Fristen sei die Angelegenheit mit Abgabe der Unterlassungserklärung und vollständiger Zahlung beendet.

Wenn die Abmahnung begründet ist, muss der Abgemahnte der Gegenseite Schadensersatz und Aufwendungsersatz zahlen. Abmahnungen sind allerdings oft unbegründet – zum Beispiel, wenn der abgemahnte Inhaber des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat.

Lassen Sie sich von unseren Filesharing-Experten beraten!

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, empfehlen wir Ihnen:

• Bewahren Sie Ruhe.

• Kontaktieren Sie Waldorf Frommer nicht selbst. Sie könnten der Gegenseite Informationen geben, die gegen Sie verwendet werden können.

• Bezahlen Sie nicht und unterschreiben Sie nichts. Zahlungen sollten nicht ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlich unterstützen zu lassen.

Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung. Die erfahrenen Urheberrechts-Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030/200 590 7777. Rufen Sie uns an – wir sind gern für Sie da.

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
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