Filesharing Hotline am Wochenende – Rufen Sie einfach an!

Diverse Abmahnungen wegen illegalen Filesharings / Tauschbörsennutzung treffen an Freitagen und Samstagen mit der Post ein und versetzen Abgemahnte in Aufregung. Was ist dann zu tun? Rechtsanwalt Rainer Horbach und Rechtsanwältin Alma Akkoc sind am Samstag und Sonntag von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr telefonisch erreichbar.

Sinnvoll und wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen – statt ungeprüft das zu unterschreiben, was in einer Abmahnung vorformuliert enthalten ist. Denn das kann unnötige negative Wirkungen haben. Ebenso wird davon abgeraten, die Abmahnung zu ignorieren, da dann ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.

Zunächst gilt es zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung hat, bzw. wie es dazu gekommen ist. Auch wenn die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgt ist, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall durchgeführt werden, da Sie eine Unterlassungserklärung jahrelang bindet und von hoher Bedeutung ist.

Zudem ist das Ziel anwaltlicher Vertretung, dass der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert wird. Im Einzelfall ist dabei zum Beispiel zu prüfen, ob der in einer Abmahnung genannte Gegenstandswert überhöht ist.

  Ihre Erstanfrage ist kostenlos.

Selbstverständlich ist in der Kanzlei VON RUEDEN Kostentransparenz ein wichtiges Thema. Vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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