Film „Deadpool“ von Waldorf Frommer abgemahnt

Kürzlich mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer wieder im Auftrag von Twentieth Century Fox ab. Gegenstand der Abmahnung war die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deadpool“.

Comicverfilmung „Deadpool“ abgemahnt

Die Comic-Verfilmung „Deadpool“ erschien zu Beginn des Jahres in den Kinos. In dem Film geht es um den Ex-Elitesoldat Wade Wilson, der nun Söldner ist. Als er von seiner Krebserkrankung erfährt lässt er sich auf ein riskantes Experiment mit dem skrupellosen Ajax (alias Francis) ein. Ab sofort besitzt Wade enorme Selbstheilungskräfte, in Folge des Experiments ist er aber entstellt. So will Wade seiner Freundin, der Prostituierten Vanessa Carlisle, nicht mehr unter die Augen treten. Daher schlüpft er in einen rot-schwarzen Anzug mit Maske und verschreibt sich der Rache. Ab sofort nennt er sich Deadpool und begibt sich auf die Suche nach Ajax, um ihn dazu zu bringen ihm sein altes Äußeres zurückzugeben. Dabei bekommt er, wenn auch nicht ganz freiwillig, Hilfe der X-Men Colossus und Negasonic Teenage Warhead.

Was mahnt Waldorf Frommer konkret ab?

Der Vorwurf des Abmahnschreibens von Waldorf Frommer ist die Verletzung der Urheberrechte der Twentieth Century Fox Entertainment GmbH. Der Abgemahnte soll den Film „Deadpool“ über eine Internettauschbörse zum Download angeboten haben und ihn so öffentlich zur Verfügung gestellt haben.

Welche Forderungen erhebt Waldorf Frommer?

Mittels des Schreibens fordert die Kanzlei in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten. Dem Schreiben liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Daneben soll der Adressat des Schreibens auch einen pauschalen Betrag von 915 Euro als Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten zur außergerichtlichen Einigung zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist kann nicht pauschal gesagt werden. Es bedarf diesbezüglich einer Prüfung des Einzelfalls. Der Adressat des Abmahnschreibens ist in solchen Fällen in der Regel der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist aber nicht auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Ob und inwieweit er für die Verletzung durch Dritte über seinen Anschluss haftet muss separat geprüft und festgestellt werden. Es bedarf also immer einer Betrachtung des konkreten Falles. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist also eher nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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