Erneute Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag von Twentieth Century Fox

Aktuell mahnt Waldorf Frommer wieder im Auftrag der der Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH ab. Gegenstand der derzeitigen Abmahnungen sind die Filme Kingsman: The Secret Service und Spy – Susan Cooper Undercover.

Warum mahnt Waldorf Frommer ab?

Im Rahmen der Abmahnung wird dem Empfänger des Schreibens vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an den Filmen „Kingsman: The Secret Service“ und „Spy – Susan Cooper Undercover“ begangen zu haben. Der Abgemahnte soll die besagten Filme über die Internettauschbörse BitTorrent zum Download angeboten und sie so öffentlich zugänglich gemacht haben.

Was fordert Waldorf Frommer?

Die Kanzlei fordert im Auftrag von Twentieth Century Fox die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben soll der Abgemahnte einen pauschalen Schadensersatzbetrag von 1.400 Euro, sowie die Anwaltskosten in Höhe von 281,30 Euro zur außergerichtlichen Streitbeilegung zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist kann nicht pauschal gesagt werden. Es bedarf diesbezüglich einer Prüfung des Einzelfalls. Der Adressat des Abmahnschreibens ist in solchen Fällen in der Regel der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist aber nicht auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Ob und inwieweit er für die Verletzung durch Dritte über seinen Anschluss haftet muss separat geprüft und festgestellt werden. Es bedarf also immer einer Betrachtung des konkreten Falles. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist also eher nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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