Waldorf Frommer mahnt Folgen der Serie „Arrow“ ab

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell wegen Urheberrechtsverletzung an der amerikanischen TV-Serie „Arrow“ ab.

Worum geht es in der Serie?

In „Arrow“ strandet der Milliardär Oliver Queen nach einem Bootsunfall, bei dem sein Vater um leben kommt, auf einer einsamen Insel. Nach fünf Jahren wird er gefunden und kehrt in seine Heimat Starling City zurück. Das Leben auf der Insel hat Oliver verändert. Er will dem letzten Willen seines Vaters nachkommen und alle Verbrecher von Starling City bestrafen. Zu diesem Zweck geht er als maskierter Rächer mit grüner Kapuze und mit einem Bogen bewaffnet nachts auf die Verbrecherjagd. Von Beginn an wird er dabei unterstützt von seinem Bodyguard John Diggle. Tagsüber versucht er sein geheimes Leben zu verheimlichen, insbesondere vor seiner Schwester Thea und seiner großen Liebe Laurel. Laurels Vater ist Cop und macht bald Jagd auf den maskierten Rächer.

Was mahnt Waldorf Frommer ab?

Im Rahmen der Abmahnung wirft Waldorf Frommer dem Inhaber eines Internetanschlusses vor, eine Folge der amerikanischen TV-Serie „Arrow“ über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht und zum Download angeboten zu haben. Das stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was fordert Waldorf Frommer?

Die Kanzlei fordert von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dazu wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgeschickt, die der Adressat binnen einer kurzen Frist unterzeichnen soll. Außerdem wird die Zahlung von 450 Euro als Lizenzgebühr für die öffentliche Zugänglichmachung, sowie Aufwendungsersatz in Höhe von 169,50 Euro gefordert. Folglich soll der Abgemahnte insgesamt 619, 50 Euro zahlen.

Ist die Abmahnung gerechtfertigt?

Natürlich stellt sich die Frage, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Das kann nicht pauschal gesagt werden. Adressat des Abmahnschreibens ist regelmäßig der Inhaber des Internetanschlusses über welchen die Rechtsverletzung stattgefunden haben soll. Der Inhaber des Internetanschlusses ist aber nicht auch automatisch Täter der Rechtsverletzung. Ob und inwieweit er für die Verletzung, die durch Dritte über seinen Anschluss begangen habe haftet, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft und festgestellt werden. Ein Vorgehen im Alleingang gegen die Abmahnung ist also eher nicht zu empfehlen.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – Was nun?

Wenn sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen der Serie „Blindspot“ erhalten haben, verfallen sie nicht in Panik und handeln sie keinesfalls unüberlegt.

Für das weitere Vorgehen beachten sie einfach folgende 5-Punkte-Regel:

  1. Unterschreiben sie nichts!
  2. Keine Anrufe bei der Gegenseite, wenn sie nicht vorher durchdacht sind!
  3. Rufen sie uns an –Ihnen steht ein Anwalt zur kostenlosen Erstberatung zur Verfügung
  4. Montag bis Freitag zwischen 8 und 21 Uhr
  5. Samstag und Sonntag zwischen 9.30 und 18 Uhr

Können noch mehr Abmahnungen von Waldorf Frommer kommen?

Oft beraten wir verunsicherte Mandanten, die mehrere Filme, Musikalben oder Serien heruntergeladen haben. Dann besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Folgen einer Serie bzw. weitere Teile eines Films ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden.

Folgeabmahnungen verhindern

Riskieren Sie keine Folgeabmahnungen und begrenzen Sie Ihre Rechtsanwaltskosten, wenn Sie mehr als einen Film, ein Musikstück oder einen Sampler geladen haben. Viele Mandanten, die zuvor noch nie eine Abmahnung erhalten haben, bekommen nach der ersten Abmahnung wegen Filesharing weitere, leider oft zahlreiche, Abmahnungen. Gründe sind meistens, dass ein ganzer Sampler in einer Tauschbörse hochgeladen wurde oder bei mehreren Downloads von Einzelfilmen / Musikstücken Ermittlungsfirmen für mehrere Rechteinhaber tätig sind und auch andere Rechteinhaber darüber informiert werden, dass der Abgemahnte auch Rechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken verletzt hat. Die Folge sind weitere kostenintensive Abmahnungen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer eine Abmahnung erhält, wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten
wir in fast allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.

Beratungshilfeschein bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Das Team von Abmahnhelfer.de verteidigt seit Jahren erfolgreich Mandaten gegen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch die Einzelheiten mitzuteilen. Sodann werden Ihnen unsere Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie die Abmahnung in Ihrem Fall am besten abgewehrt werden kann. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

 

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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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